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Fernsehbericht des Magazins Ratgeber Geld.  <span style="font-weight:bold;"><a href="http://mediathek.daserste.de/daserste/servlet/content/2661762?pageId=487872&moduleId=340418&categoryId=&goto=1&show=">Zum Fernsehbericht gehts HIER</a></span>

Selbständig im Nebenjob BR, Samstag, 4. Juli 2009

Dienstschluss für Polizeiobermeister Levend T. aus München. Mit seinem Gehalt kommt der Beamte gerade so über die Runden. Schon für einen Urlaub ist das Geld aber knapp. Deshalb verdient sich der Polizist als selbständiger Übersetzer etwas hinzu. Eine selbständige Nebentätigkeit ist grundsätzlich jedem Arbeitnehmer erlaubt. Beamte müssen sich einen Zweitjob nach Feierabend jedoch genehmigen lassen. Bei allen anderen Arbeitnehmern gilt: Einen Nebenjob darf der Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen verbieten. Etwa, wenn der Mitarbeiter mit einem Nebenerwerb seinem Arbeitgeber Konkurrenz macht, wie Prof. Volker Rieble von der Ludwig-Maximilians-Universität München erklärt: "In manchen Arbeitsverträgen finden sich solche Klauseln, dass dem Arbeitnehmer sämtliche Nebentätigkeiten verboten sind. Diese Klausel ist unwirksam, weil sie zu weit reicht: Der Arbeitnehmer hat ein Recht sich nebenberuflich zu betätigen, solange er dem Arbeitgeber keine Konkurrenz macht."
Steuervorteile bei selbständiger Nebentätigkeit
Die meisten arbeiten nebenher in einem Minijob auf 400-Euro-Basis – steuerfrei und unbürokratisch. Levend T. dagegen zieht eine Nebentätigkeit als Selbständiger vor: "Die Vorteile sind, dass ich zeitlich nicht gebunden bin, dass ich meine Zeit frei einteilen kann und dass ich z.B. auch Fachliteratur, die ich zum Dolmetschen brauche, steuerlich absetzen kann."

Tatsächlich können Arbeitnehmer, die nebenbei selbständig sind, beruflich bedingte Ausgaben sehr viel leichter absetzen – und so ihre Steuerlast erheblich reduzieren. Steuerberater Frank Stahl nennt ein Beispiel: "Wenn Sie selbständig sind, haben sie einen erweiterten Werbungskostenabzug. Das heißt, wenn sie einen Computer für die selbständige Tätigkeit anschaffen, können sie den zu 100 Prozent geltend machen, auch wenn sie den Computer teilweise nur für die Selbständigkeit nutzen. Bei einer unselbständigen Tätigkeit, als Angestellter, können sie nur den beruflichen Teil absetzen."

Hinzu kommt: Vor allem in den ersten Jahren einer Nebentätigkeit sind die notwendigen Investitionen und beruflichen Ausgaben oft höher als die Einnahmen. Entstehen bei der selbständigen Tätigkeit dadurch Verluste, verrechnet diese das Finanzamt mit anderen Einkünften, etwa aus der normalen Arbeitnehmertätigkeit. Dadurch sinkt die Steuerlast. Doch Vorsicht: Fallen zu oft Verluste an, kann das Finanzamt bei der selbständigen Nebentätigkeit Liebhaberei unterstellen und die Steuerersparnisse zurückfordern.

Für Nebenjobber selten ein Thema sind Gewerbe- und Umsatzsteuerzahlungen. Denn Gewerbesteuer muss nicht gezahlt werden, wenn der Jahresgewinn geringer als 24.500 Euro ist. Die Umsatzsteuer entfällt, wenn die Umsätze im Vorjahr unter 17.500 und im laufenden Jahr unter 50.000 Euro liegen.

<span style="font-weight:bold;">Genehmigungen
F</span>ür freiberufliche Nebenjobber gilt: Sie können einfach loslegen. Eine Meldung beim Finanzamt genügt. Zu den freien Berufen zählen unter anderen Krankengymnasten, Ingenieure und Architekten, Journalisten oder Künstler.

Bei unserem zweiten Fallbeispiel Carina W. ist das anders. Sie arbeitet in ihrem Hauptberuf in einer Steuerkanzlei. Nach Feierabend ist sie unter anderem auf eigene Rechnung für einen Sicherheitsdienst tätig. Damit übt sie ein Gewerbe aus. In solchen Fällen gilt: Selbst wer nur für ein paar Stunden wöchentlich gewerblich tätig ist, muss seine selbständige Tätigkeit bei seiner Gemeinde oder Stadt anmelden. Das kostet rund 30 Euro und ist in der Regel keine schwierige Sache. In manchen Fällen ist allerdings eine besondere Erlaubnis notwendig. So muss zum Beispiel jeder, der nebenbei mit größeren Fahrzeugen Güter befördert, seine Befähigung nachweisen.

Seit einiger Zeit bietet auch das Handwerk Nebenjobbern bessere Chancen. So darf mittlerweile jeder auf eigene Rechnung Fließen oder Böden verlegen. Nötig sind dafür weder Meister- noch Gesellenbrief. Informationen über zulassungsfreie Berufe des Handwerks sind im Internet zu finden unter www.zdh.de
Sozialversicherung und Scheinselbständigkeit
Nebenjobber wie Carina W. genießen einen besonderen Vorteil: Für ihre selbständige Tätigkeit fallen keine Abgaben an die Sozialversicherung an. Egal wie viel sie verdient. Allerdings: Bei der Rentenversicherung gibt es Ausnahmen. Wer nebenbei als Handwerker oder Dozent selbständig ist, muss in die Rentenkasse einzahlen.

Besonders wichtig: Wer nebenher auf eigene Rechnung jobbt, gerät schnell in Gefahr, scheinselbständig zu sein. Ist das der Fall, drohen hohe Nachzahlungen an die Sozialversicherung. Prof. Volker Rieble von der Ludwig-Maximilians-Universität München warnt: "Also da muss man sehr aufpassen, selbstständig ist man nur, wenn man sich seine Kunden selbst aussuchen kann und wenn man als Person sich die Arbeit auch einteilen kann und auch mal einen Dritten beschäftigt."

<span style="font-weight:bold;">Nebenjob und Kurzarbeit</span>
Nebenjobs sind derzeit vor allem für Kurzarbeiter wie Amed B. ein Thema. Weil sein Betrieb kurz arbeitet, verdient der Messtechniker weniger Geld. Dafür hat er mehr Zeit. Die nutzt er, um mit einem Nebenjob als selbständiger Fotograf sein Gehalt aufzubessern. Für ihn ist das ohne Abzüge auf das Kurzarbeitergeld möglich: Der Grund: Er hatte seinen Nebenjob schon vor der Kurzarbeit aufgenommen. Daher werden seine Einkünfte als Fotograf - egal wie viel er damit derzeit verdient – nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet.

Doch was ist, wenn ein Zweitjob erst während der Kurzarbeit angetreten wird? Die Einkünfte aus der Nebentätigkeit werden dann angerechnet. Ob sich eine Nebentätigkeit in diesem Fall lohnt, hängt vom Einzelfall ab. Ein Beispiel: Angenommen, ein Arbeitnehmer mit einem Bruttolohn von 2.500 Euro bekommt wegen Kurzarbeit nur noch 1.250 Euro, den sogenannten Kurzlohn. Dann hat er Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Macht unterm Strich in diesem Fall 1.815 Euro. Mit 500 Euro Nebenverdienst steigt zwar der Kurzlohn auf 1.750 Euro, doch das Kurzarbeitergeld sinkt auf nur noch 305 Euro. Letztlich hat der Arbeitnehmer durch den Nebenjob unterm Strich ein Einkommen in Höhe von 2.055 Euro - immerhin 240 Euro mehr.

<span style="font-weight:bold;">Ein Zweitjob als Selbständiger kann sich also lohnen. Denn: Wer neben dem Hauptberuf ein zweites Standbein als Selbständiger hat, kann nicht nur in Zeiten der Krise sein Einkommen aufbessern.</span>

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